Sobald Sie ein Portfolio in der Vermögensverwaltung eröffnet haben, finden Sie in Ihrem Raisin-Onlinebanking den Menüpunkt „Freistellungsauftrag“. Klicken Sie hierfür nach dem Login oben rechts auf Ihre Initialen. Dort können Sie den Freistellungsauftrag direkt in der Benutzeroberfläche hinterlegen. Der Freistellungsauftrag beziehungsweise die Nichtveranlagungsbescheinigung gilt in diesem Fall für alle bei der Raisin Bank geführten Produkte.
Besonderheiten beim Kinderkonto: Bitte beachten Sie, dass Sie für das Depot Ihres Kindes einen separaten Freistellungsauftrag (oder eine Nichtveranlagungsbescheinigung) einreichen. Wechseln Sie hierfür einfach in das Konto Ihres Kindes – der Vorgang ist dort genau derselbe wie in Ihrem eigenen Bereich.
Besonderheit beim Wechsel zwischen Freistellungsauftrag und NV-Bescheinigung: Bitte beachten Sie, dass Sie für ein Kalenderjahr entweder einen Freistellungsauftrag oder eine Nichtveranlagungsbescheinigung hinterlegen können. Ein Wechsel vom Freistellungsauftrag zur NV-Bescheinigung innerhalb des laufenden Jahres ist systemseitig nicht möglich, sobald bereits Kapitalerträge mit dem Freistellungsauftrag verrechnet wurden.
Wurden im laufenden Jahr bereits Beträge durch den Freistellungsauftrag freigestellt, kann eine NV-Bescheinigung erst zu Beginn des nächsten Steuerjahres hinterlegt werden.
Sollten die Kapitalerträge Ihres Kindes im laufenden Jahr den Freibetrag (z.Zt. 1.000 €) übersteigen und eine NV-Bescheinigung vorliegen, können Sie die zu viel gezahlten Steuern im Rahmen der Einkommensteuererklärung für Ihr Kind am Ende des Jahres beim Finanzamt zurückfordern.