Hinweis:
Die Jahresübersicht enthält ausschließlich die für Sie relevanten Abschnitte. Die nachfolgende Übersicht zeigt mögliche Inhalte – Ihr persönliches Dokument kann davon abweichen.
Abschnitte der Jahresübersicht im Überblick
Saldenübersicht über Ihre Anlagen bei Partnerbanken (Stand 31.12.2024)
- Bestätigung der Salden Ihrer aktiven Anlagen bei Partnerbanken zum Jahresende.
Saldenbestätigung Raisin-Konto (Stand 31.12.2024)
- Bestätigung des Saldos Ihres Raisin-Kontos bei der Raisin Bank AG zum Jahresende.
- Hinweis: Meistens Nullsaldo, da Gelder nur kurzzeitig auf dem Konto verbleiben.
Saldenbestätigung ETF Robo / Digitale Vermögensverwaltung (Stand 31.12.2024)
- Angabe des Saldos Ihrer Vermögensverwaltung bei der Raisin Bank AG zum Jahresende.
Steuerliche Informationen für das Jahr 2024
- Darstellung der steuerrelevanten Informationen zu Ihren Anlagen bei ausländischen Partnerbanken im Direktanlage-Modell.
- Nur befüllt, wenn im Steuerjahr Zinserträge erwirtschaftet wurden.
Steuerbescheinigung zu Treuhandanlagen und Depot bei der Raisin Bank AG
- Angabe Ihrer steuerpflichtigen Zinserträge aus Treuhandanlagen im Jahr 2024.
Nur befüllt, wenn im Steuerjahr Zinsen aus solchen Anlagen entstanden sind. - Eine Übersicht unserer Partnerbanken im Treuhandmodell finden Sie hier.
Gesamtübersichten pro Land und Bank
Aufschlüsselung der Zinserträge und ggf. anrechenbaren Quellensteuern je Land und Partnerbank:
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für ausländische Banken im Direktanlage-Modell
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für Treuhandanlagen
→ Informationen zu deutschen Partnerbanken im Direktanlage-Modell erhalten Sie direkt von der jeweiligen Bank.
Besonderheiten bei mehrjährigen Festgeldanlagen
Ob Zinserträge in Ihrer Jahresübersicht erscheinen, hängt davon ab, wann die Zinsbuchung erfolgt ist:
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Zinsbuchung erst zum Laufzeitende
→ Zinsen werden erst im Jahr der Fälligkeit in der Steuerbescheinigung berücksichtigt. -
Jährliche Zinsbuchung
→ Zinsen werden laufend während der Laufzeit verbucht und bereits vor Fälligkeit steuerlich berücksichtigt.
→ Zinsbuchungen aus dem Vorjahr sind somit in der Übersicht enthalten.
Ob Ihre Festgeldanlage jährliche Zinsbuchungen vorsieht oder erst bei Fälligkeit verzinst wird, entnehmen Sie dem Produktinformationsblatt.
Wichtiger Hinweis
Bitte beachten Sie:
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Wir dürfen keine Steuerberatung leisten und übernehmen keine Haftung für steuerliche Angaben
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Es kann nicht ausgeschlossen werden, dass Rückfragen durch Ihr Finanzamt erfolgen
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Gemäß § 3–4 des Steuerberatungsgesetzes (StBerG) darf Raisin keine Steuerberatung oder beschränkte Hilfe in Steuersachen leisten, da dies nur den entsprechend ausgebildeten und zugelassenen Unternehmen und Vereinigungen erlaubt ist.
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Raisin unterliegt dem in § 5 StBerG ausgesprochenen Verbot der unbefugten Hilfeleistung in Steuersachen.
Wir empfehlen Ihnen, sich bei steuerlichen Fragen an Ihre Steuerberaterin, Ihren Steuerberater oder das zuständige Finanzamt zu wenden.