Ein Raisin-Konto kann ausschließlich von volljährigen, natürlichen Personen im eigenen Namen eröffnet werden.
Voraussetzung ist zudem, dass der Kontoinhaber ausschließlich auf eigene Rechnung handelt und dazu rechtlich in der Lage ist.
Betreuerkonten sowie die Verwaltung über Dritte sind somit ausgeschlossen. Dies gilt für das Raisin-Konto selbst sowie für alle Anlageprodukte unserer Partnerbanken.