Anlagen durch politisch exponierte Personen (PEP) sind bei einzelnen Partnerbanken möglich.
Ob eine Anlage akzeptiert wird, entscheidet ausschließlich die jeweilige Partnerbank.
Warum ist eine Entscheidung der Partnerbank erforderlich?
-
Partnerbanken sind nach dem Geldwäschegesetz (GwG) verpflichtet, bei politisch exponierten Personen verstärkte Sorgfaltspflichten anzuwenden
-
Ob eine Anlage ermöglicht wird, hängt von der Einzelfallentscheidung der Bank ab
-
Raisin kann nicht im Voraus prüfen, ob eine Anlage durch eine PEP akzeptiert wird
Wer gilt als politisch exponierte Person (PEP)?
Gemäß § 1 Abs. 12 Geldwäschegesetz (GwG) zählen dazu:
-
Personen, die ein hochrangiges öffentliches Amt auf internationaler, europäischer oder nationaler Ebene ausüben oder ausgeübt haben
-
Personen, die ein öffentliches Amt unterhalb der nationalen Ebene mit vergleichbarer politischer Bedeutung ausüben oder ausgeübt haben
-
Enge Familienmitglieder dieser Personen (z. B. Ehepartner, Kinder, Eltern)