Neben dem Plattformvertrag werden bei der Eröffnung eines Portfolios in der Vermögensverwaltung ein Vermögensverwaltungsvertrag und ein Depotrahmenvertrag abgeschlossen.
Der Vermögensverwaltungsvertrag regelt die mit dem Kunden vereinbarte Anlagestrategie, einschließlich der Anlagegrenzen innerhalb derer sich die Raisin Bank als Vermögensverwalter im Auftrag des Kunden bewegen muss.
Der Depotvertrag regelt die Verwaltung und Verwahrung der Wertpapiere.
Bei der Eröffnung eines Kinderdepots in der Vermögensverwaltung erteilen im Falle von mehreren gesetzlichen Vertretern die gesetzlichen Vertreter („Vertreter“) einander darüber hinaus eine wechselseitige Einzelvertretungsvollmacht, sodass jeder der Vertreter unabhängig Dispositionen über das Vermögen des Kindes vornehmen kann.