Im Gegensatz zum ETF Robo können in der Vermögensverwaltung ein Teil der Verwaltungsgebühr steuerlich geltend gemacht. Die Transaktionskostenpauschale kann mit Kapitalerträgen verrechnet werden und mindert so die erwartete Kapitalertragsteuerlast, vorausgesetzt es fallen ausreichend hohe Kapitalertragsteuern an. Der erwartete steuerliche Effekt beläuft sich je nach Gebührenstufe in der Vermögensverwaltung auf 0,03 bis 0,06 % p. a. des verwalteten Vermögens.