Für eine erfolgreiche Hinterlegung Ihres Referenzkontos ist es erforderlich, dass das neue Konto folgende Kriterien erfüllt:
Es handelt sich um ein Konto innerhalb des Europäischen Wirtschaftsraums (EWR)
Es handelt sich nicht um ein anderes Raisin-Konto
Es handelt sich nicht um ein Konto eines Zahlungsdienstleisters (z. B. WISE)
Das Konto lautet auf Ihren Namen
Gemeinschaftskonten sind möglich, sofern:
Sie eine der Kontoinhaber sind
Eine reine Bevollmächtigung ist nicht ausreichend
Firmenkonten sind als Referenzkonten ausgeschlossen.