Auszahlungen in Rürup-Verträgen sind gesetzlich nicht möglich. Das in der Ansparphase aufgebaute Kapital kann also nicht ausgezahlt werden – weder in der Einzahlungs- noch in der Auszahlungsphase. Bei Rürup-Verträgen ist die Auszahlung über eine lebenslange und monatliche Leibrente vorgesehen. Die Auszahlung lebenslanger monatlicher Rentenzahlungen beginnt zum vereinbarten Rentenbeginn.