Die Raisin SE ist als Finanzanlagenvermittler gem. § 34f Abs. 1 Satz 1 Nummer 1 der Gewerbeordnung zugelassen. Ihren ETF Rürup Vertrag schließen Sie mit der Sutor Bank ab. Damit haben Raisin oder die Raisin Bank (als Anbieter des kostenlosen Raisin-Kontos) zu keiner Zeit Zugang zu Ihrem im ETF Rürup angelegten Geld. Eine Insolvenz von Raisin hätte daher keine Auswirkungen auf Ihr angespartes Vermögen.
Das in Deutschland geltende Einlagensicherungsgesetz (EinSiG) besagt: Ihre Einzahlungen, die zwischen Geldeingang und Fondskauf für kurze Zeit auf Ihrem Verrechnungskonto liegen, sind geschützt. Und zwar bis zu einer Höhe von 100.000 €. Ihr Vermögen, welches Sie sich durch den Erwerb von Fondsanteilen über die Jahre aufbauen, ist sogenanntes Sondervermögen. Das heißt: Ihre Fondsanteile gehören nicht zum Vermögen der Sutor Bank. Im Falle einer unwahrscheinlichen Insolvenz der Sutor Bank oder auch der Fondsgesellschaft bleibt Ihr Vermögen also erhalten. Gläubiger haben weder Ansprüche noch Zugriff auf Ihre Wertpapiere.
Sollte eine Versicherung wie die myLife Lebensversicherung AG trotz staatlicher Regulierungen in finanzielle Schwierigkeiten kommen, greift die Protektor Lebensversicherungs-AG ein. Sie ist die Sicherungseinrichtung aller deutschen Lebensversicherer und verwaltet den gesetzlichen Sicherungsfonds für die Lebensversicherer. Sie sichert Ihnen als Versicherungsnehmer die garantierten Leistungen zu, z. B. eine Rente sowie bereits gewährte Gewinnbeteiligungen.