Alle gesetzlichen Vertreter können ein Kinderdepot im Namen Ihres Kindes eröffnen. Das Kind darf bis zu 17 ½ Jahre alt sein. Sie können für jedes Ihrer Kinder ein separates Kinderdepot eröffnen.
Alle gesetzlichen Vertreter können ein Kinderdepot im Namen Ihres Kindes eröffnen. Das Kind darf bis zu 17 ½ Jahre alt sein. Sie können für jedes Ihrer Kinder ein separates Kinderdepot eröffnen.