Ihr Kind profitiert von eigenen steuerlichen Freibeträgen, wodurch Kapitalerträge von bis zu 13.348 € pro Jahr steuerfrei bleiben können. Dieser Betrag setzt sich aus dem Sparerpauschbetrag (1.000 €) und dem Grundfreibetrag zusammen (12.348 € im Jahr 2026).¹ Um diesen Vorteil optimal zu nutzen, können Sie den Freistellungsauftrag und die Nichtveranlagungsbescheinigung (NV-Bescheinigung) nach der Eröffnung einfach digital in Ihrem Raisin-Onlinebanking einreichen. Weitere Informationen zum Einreichen der Unterlagen finden Sie unter: Wie kann ich einen Freistellungsauftrag bzw. eine Nichtveranlagungsbescheinigung für mein Raisin-Bank-Depot einreichen?
Das steueroptimierte Rebalancing ist für das Jahr 2026 geplant, sodass die Freibeträge für dieses Jahr voraussichtlich noch greifen werden.
- Die steuerliche Behandlung ist von den persönlichen Verhältnissen des jeweiligen Kunden abhängig und kann künftigen Änderungen unterworfen sein.