Das BAföG (Bundesausbildungsförderungsgesetz) bietet finanzielle Unterstützung für Studierende, wenn das Einkommen der Eltern und das eigene Vermögen des Kindes bestimmte Grenzen nicht überschreiten. Eine Vermögensverwaltung auf den Namen des Kindes zählt dabei als Vermögen des Kindes und kann den BAföG-Anspruch mindern oder ganz ausschließen.