Wenn Sie gesetzlich krankenversichert sind, ist Ihr Kind normalerweise kostenlos mitversichert, solange es kein oder nur geringes eigenes Einkommen hat. Verdient es jedoch mehr als 565 Euro im Monat bzw. 6.780 Euro im Jahr (Stand 2026), muss es eine eigene Krankenversicherung abschließen. Durch den Sparerpauschbetrag von 1.000 Euro darf Ihr Kind insgesamt Kapitalerträge bis zu 7.780 Euro erzielen, ohne die Familienversicherung zu verlieren. Einkommen entsteht, wenn das Portfolio verkauft wird.