Nein, der Raisin StartZins wird bei der "Kunden werben Kunden"-Aktion nicht als Erstanlage gewertet. Da das Produkt eine begrenzte Laufzeit von 3 Monaten hat, erfüllt es nicht die für Tagesgelder erforderliche Haltefrist.
Wie können mein Werber und ich trotzdem die Prämie erhalten?
Sobald Sie eine zweite Anlage (in Form einer Neuanlage oder durch die Folgeanlage Ihres Raisin StartZins´) tätigen, wird diese automatisch als Erstanlage für die Prämie gewertet
Dieses setzt voraus, dass es sich entweder um ein Festgeld mit einer Laufzeit von mindestens 6 Monaten oder um ein reguläres Tagesgeld in Höhe von mindestens 5.000 € handelt
Bei einem Tagesgeld müssen mindestens 5.000 € für 6 Monate gehalten werden, der Raisin StartZins wird hierbei nicht angerechnet
Die Auszahlung der Prämie (jeweils 50 € für Sie und Ihren Werber) erfolgt direkt auf das Raisin-Konto, sobald die Haltefristen des jeweiligen Folgeprodukts (Mindestanlage 5.000 € für 6 Monate) erfüllt sind.
Details zu der Aktion finden Sie unter: https://www.raisin.com/de-de/kunden-werben/