Die dargestellten Steuern sind unverbindliche Schätzungen:
- Im Altersvorsorgedepot werden Leistungen aus geförderten Beiträgen (bis 1.800 € pro Jahr) nachgelagert besteuert. Für nicht geförderte Einzahlungen (bis zur gesetzlichen Gesamteinzahlungsgrenze von 6.840 € pro Jahr) bleibt bei einer Laufzeit von mehr als zwölf Jahren die Hälfte des Gewinns steuerfrei (Halbeinkünfteverfahren).
- Beim ETF-Sparplan werden 25 % Abgeltungssteuer auf Gewinne, eine Teilfreistellung von 30 % sowie die jährliche Vorabpauschale (Basiszins 3,2 %) berücksichtigt.
Solidaritätszuschlag und Kirchensteuer bleiben unberücksichtigt. Für die Beurteilung Ihrer individuellen steuerlichen Situation empfehlen wir, eine Steuerberaterin oder einen Steuerberater hinzuzuziehen.