Es besteht keine Möglichkeit eine Vollmacht einzureichen. Dieses gilt sowohl für das Raisin-Konto bei der Raisin Bank als auch für die einzelnen Anlagen.
Bei Raisin haben Sie den Vorteil, verschiedene Partnerbanken aus Europa nutzen zu können. Da hierbei das jeweilige Landesrecht zu beachten ist, können bedauerlicherweise während der laufenden Geschäftsbeziehung keine dauerhaften (Bank-)Vollmachten akzeptiert werden.
Diese Möglichkeit haben Sie:
Wenn Sie einer dritten Person erlauben möchten, telefonisch Auskünfte zu Ihrem Raisin-Konto, Ihren Anlagen oder anderen vertraulichen Informationen zu erhalten, nutzen Sie bitte die Auskunftsvollmacht, die diesem Artikel beigefügt ist.
Wichtige Hinweise zur Auskunftsvollmacht:
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Gültig ausschließlich für telefonische Auskünfte
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Keine Erlaubnis zur Änderung, Auftragserteilung oder schriftlichen Kommunikation
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Die Auskunftsvollmacht kann nur hinterlegt werden, wenn Sie diese direkt aus Ihrem Raisin-Onlinebanking heraus an uns senden
So senden Sie die Auskunftsvollmacht korrekt:
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Loggen Sie sich in Ihr Raisin-Onlinebanking ein
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Klicken Sie oben rechts auf Ihre Initialen und wählen Sie „Nachrichten“
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Laden Sie die ausgefüllte Auskunftsvollmacht dort hoch und senden Sie sie direkt an unseren Kundenservice
Bitte beachten Sie: Aus Sicherheitsgründen kann unser Kundenservice keine Auskunftsvollmachten akzeptieren, die uns per E-Mail erreichen.