Sofern Ihre Legitimation jünger als 24 Monate ist und Ihr Ausweisdokument weiterhin gültig ist, ist keine erneute Identifizierung erforderlich.
Besonderheit bei deutschen Partnerbanken
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Für deutsche Partnerbanken gilt:
Das Identifizierungsverfahren darf zum Zeitpunkt der Kontoeröffnung maximal 24 Monate zurückliegen -
Diese Vorgabe basiert auf den Regelungen des Geldwäschegesetzes (GwG) sowie den Auslegungs- und Anwendungshinweisen der Bundesanstalt für Finanzdienstleistungsaufsicht (BaFin).
Ein Hinweis für Sie:
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Voraussetzungen können sich zwischen einzelnen Partnerbanken unterscheiden, auch unabhängig vom Land
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Alle konkreten Anforderungen finden Sie im jeweiligen Produktinformationsblatt
→ Dieses ist auf unserer Website unter dem Menüpunkt „Banken“ jederzeit abrufbar
→ Die relevanten Informationen finden Sie dort am Ende der ersten Seite unter dem Punkt „Voraussetzungen“