Sobald uns ein Nachlassfall gemeldet wird, fordern wir die erforderlichen Unterlagen an. Dazu zählen unter anderem:
-
Die Sterbeurkunde
-
Ein amtlicher Nachweis der Erbberechtigung (z. B. Erbschein oder eine beglaubigte Abschrift des Testaments)
Abwicklung der Anlagen:
-
Festgeldanlagen werden im Todesfall vorzeitig aufgelöst – mit Ausnahme von Anlagen bei polnischen Partnerbanken.
-
Tagesgeldanlagen werden entsprechend ausgezahlt.
Die konkrete Vorgehensweise richtet sich nach den AGB der jeweiligen Partnerbank. Da sich die Regelungen je nach Partnerbank unterscheiden können, kann keine einheitliche Aussage getroffen werden.
Auszahlung und Kontoschließung:
Sobald uns alle Unterlagen vollständig vorliegen, erfolgt die Auszahlung der Anlagen an die berechtigten Personen sowie die Schließung des Raisin-Kontos.
Hinweis: Eine Vollmacht für den Todesfall kann vorab nicht hinterlegt werden.