Sobald uns eine Geschäftsunfähigkeit bekannt ist, sind Neuanlagen sowie Verlängerungen bestehender Anlagen ab diesem Zeitpunkt ausgeschlossen. Anlagen über Raisin können gemäß unserer Voraussetzungen ausschließlich von geschäftsfähigen Personen auf eigene Rechnung eröffnet werden.
Keine Kontoführung für betreute Personen
Raisin bietet keine Konten für betreute Personen an.
Was passiert mit bestehenden Anlagen?
Sobald uns alle erforderlichen Unterlagen zur Geschäftsunfähigkeit vollständig vorliegen, informieren wir die jeweiligen Partnerbanken über den Sachverhalt.
Ob bestehende Anlagen weitergeführt oder vorzeitig beendet werden, entscheiden ausschließlich die Partnerbanken.
Nach Beendigung aller Anlagen wird das Raisin-Konto geschlossen.
Wichtig: Bitte informieren Sie unseren Kundenservice umgehend, sobald eine Geschäftsunfähigkeit vorliegt. Sie erhalten dann eine Übersicht der erforderlichen Schritte.
Wenn ein Betreuer bestellt wurde:
Bitte senden Sie uns folgende Unterlagen per Post zu:
-
Den Betreuerausweis im Original oder als beglaubigte Kopie
-
Eine Kopie des Personalausweises des Betreuers
Versandadresse:
Raisin
Postfach 44 05 54
12005 Berlin
Die Unterlagen erhalten Sie nach Einsichtnahme selbstverständlich umgehend per Post zurück.
Wenn kein Betreuer bestellt wurde:
Bitte schildern Sie unserem Kundenservice kurz den Sachverhalt. Wir besprechen dann gerne gemeinsam mit Ihnen die nächsten Schritte.