Je nach Höhe des für Kunden in der Vermögensverwaltung angelegten Gesamtportfoliowerts erfolgt die Zuordnung zu einer von vier Gebührenstufen. Diese Stufe bestimmt die Höhe der Verwaltungsgebühr. Mit steigendem Portfoliowert sinkt der prozentuale Gebührensatz. Die genauen Werte finden Sie im Artikel „Welche Kosten fallen in der Vermögensverwaltung an?“.
Die Gebührenstaffel gilt für Depots von volljährigen Kunden. Die Verwaltungsgebühr für Kinderdepots in der Vermögensverwaltung beträgt bis zur Vollendung des 18. Lebensjahres pauschal 0,20 %, unabhängig vom Portfoliowert.