Der Rechner berücksichtigt die Förderung nach dem Altersvorsorgereformgesetz vom 26. Mai 2026:
- Grundzulage (bis zu 540 € pro Jahr): Sie erhalten 50 % Zulage auf die ersten 360 € Ihres jährlichen Eigenbeitrags (maximal 180 €). Auf jeden weiteren Euro bis 1.800 € erhalten Sie 25 % Zulage (maximal 360 €).
- Kinderzulage (bis zu 300 € pro Kind und Jahr): Für jedes Kind, für das ein Kindergeldanspruch besteht, fließen bis zu 300 € zusätzlich in Ihr Depot. Die volle Zulage erreichen Sie bereits ab einem Eigenbeitrag von 25 € pro Monat (300 € im Jahr).
- Berufseinsteiger-Bonus (einmalig 200 €): Anlegerinnen und Anleger unter 25 Jahren erhalten eine einmalige Extrazulage von 200 €.
Steuerlicher Vorteil (Sonderausgabenabzug): jährlich bis zu 1.800 € zuzüglich der Zulagen, sofern dies günstiger ist als die Zulagen (Günstigerprüfung).