Die dargestellten Steuerwerte sind unverbindliche Schätzungen:
Im Altersvorsorgedepot werden Leistungen aus geförderten Beiträgen (bis zu 1.800 € pro Jahr und Zulagen) nachgelagert besteuert. Für nicht geförderte Einzahlungen (1.800,01 € bis zur gesetzlichen Grenze von 6.840 € pro Jahr) bleibt bei einer Auszahlung nach einer Laufzeit von mehr als zwölf Jahren und ab dem 62. Lebensjahr die Hälfte des Gewinns steuerfrei (Halbeinkünfteverfahren).
Beim ETF-Sparplan werden 25 % Abgeltungssteuer auf Gewinne, eine Teilfreistellung von 30 % sowie die jährliche Vorabpauschale (Basiszins 3,2 %) berücksichtigt.
Solidaritätszuschlag und Kirchensteuer bleiben unberücksichtigt. Für die Beurteilung Ihrer individuellen steuerlichen Situation empfehlen wir, eine Steuerberaterin oder einen Steuerberater hinzuzuziehen.