Einzahlungen und Erträge bleiben in der Einzahlungsphase steuerfrei. Besteuert wird erst in der Auszahlungsphase – getrennt nach gefördertem und ungefördertem Kapital:
Geförderte Beiträge (bis 1.800 € pro Jahr und Zulagen): Sie versteuern die gesamte Auszahlung mit Ihrem persönlichen Einkommensteuersatz.
Für ungeförderte Beiträge gilt (ab 1.800,01 € pro Jahr bis 6.840 € pro Jahr): Bei Auszahlungen müssen nur die Erträge auf ungefördertes Kapital zur Hälfte versteuert werden, ungeförderte Beiträge bleiben steuerfrei (Voraussetzungen des Halbeinkünfteverfahrens: Die Auszahlung erfolgt erst nach Vollendung des 62. Lebensjahres, der Vertrag hat zum Zeitpunkt der Auszahlung seit dem Vertragsabschluss mindestens 12 Jahre bestanden). Für monatliche Rentenzahlungen aus ungefördertem Kapital entscheidet das Alter bei Rentenbeginn (Ertragsanteilsbesteuerung). Der steuerpflichtige Anteil der Rente richtet sich ausschließlich nach dem vollendeten Lebensalter des Rentenberechtigten bei Beginn der Rente (beispielsweise gilt bei vollendetem 65. Lebensjahr zum Rentenbeginn ein steuerpflichtiger Ertragsanteil von 18 %).
Zur Besteuerung ungeförderter Beiträge im Altersvorsorgedepot steht das Anwendungsschreiben des Bundesfinanzministeriums noch aus (Stand: 01.08.2026). Wir aktualisieren diese Angaben, sobald es vorliegt. Die steuerliche Behandlung hängt von Ihren persönlichen Verhältnissen ab und kann künftig Änderungen unterworfen sein.
Für detaillierte Informationen zur Besteuerung in Ihrem konkreten Einzelfall wenden Sie sich bitte an Ihren Steuerberater. Wir bitten um Verständnis dafür, dass Ihnen unser Kundenservice keine steuerliche Beratung anbieten kann.