Sie erhalten die Kinderzulage für jedes Kind, für das Sie Anspruch auf Kindergeld haben. Für jeden gesparten Euro erhalten Sie 1 € als Kinderzulage bis zu einem Eigenbeitrag von 300 € pro Kind. Die bisherige starre Zulage sowie der einkommensabhängige Mindesteigenbeitrag entfallen.
Die Zulage steht pro Kind nur einmal, also nur einem Elternteil, zu und fließt in das Depot des Kindergeldberechtigten. Auf gemeinsamen Antrag können verheiratete Eltern die Zuordnung jedoch auf den anderen Elternteil übertragen. Bei mehreren Kindern lassen sich die Kinderzulagen auch auf beide Eltern-Depots aufteilen.