Zulagen werden im darauffolgenden Jahr des Beitragsjahres nach Prüfung der Zentralen Zulagenstelle für Altersvermögen (ZfA) ab Mai den Altersvorsorgedepots gutgeschrieben (Zulagen für das Förderjahr 2027 erhalten Sie beispielsweise ab Mai 2028).
Bitte beachten Sie, dass Ihre Förderberechtigung durch die ZfA verbindlich erst im darauffolgenden Jahr des Beitragsjahres im Austausch mit den Finanzämtern und weiteren Institutionen (Rentenversicherung, Familienkasse, Besoldungsstellen etc.) geprüft und bestätigt wird. Raisin leitet Ihre Angaben zur Förderberechtigung an die ZfA weiter. Raisin kann diese Angaben bei Beantragung nicht überprüfen.