Zum vereinbarten Rentenbeginn (frühestens zum 65. Lebensjahr, spätestens zum 70. Lebensjahr) kann im Altersvorsorgedepot bis zu 30 % des gebildeten Kapitals entnommen werden. Dieses Kapital muss individuell versteuert werden. Das restliche Kapital fließt in einen monatlichen Auszahlplan.