In einigen Fällen fordern wir Adressnachweise zur Bestätigung der Anschrift bei unseren Kunden an. Dieses ist beispielsweise bei einer Adressänderung der Fall oder wenn die Legitimation mit einem Ausweisdokument stattfand, auf dem sich keine Anschrift befindet (z.B. mit einem Reisepass).
Dokumente, die als Adressnachweis akzeptiert werden:
Kontoauszug
Als Kontoauszug werden alle von Banken ausgestellten Dokumente akzeptiert, z. B.:
Hypothekenauszüge
Kreditkartenabrechnungen
Übersichten über einzelne Transaktionen
Übersichten über Pensionsfonds
Ausnahme: Begrüßungsschreiben, da diese keine bestehende Beziehung zur Bank darstellen.
Abrechnung eines Versorgers
Strom-, Wasser- oder Gasabrechnung.
Telefonrechnungen werden nicht akzeptiert.
Behördliches Schreiben
Ausgestellt von einer staatlichen Institution oder Behörde.
Wichtige Hinweise zum Adressnachweis:
Darf maximal 3 Monate alt sein
Muss folgende Angaben enthalten:
• Datum
• Ihren Namen
• Ihre aktuelle Anschrift
• Logo des AnbietersIrrelevante Daten (z. B. Rechnungsnummern, Kundennummern, Kontobewegungen) dürfen geschwärzt sein
Bereitstellung des Adressnachweises
Adressnachweise werden nicht während des Ident-Verfahrens hochgeladen – bitte reichen Sie sie separat über Ihr Raisin-Onlinebanking beim Kundenservice ein
Für die schnellste Verarbeitung Ihres Adressnachweises, laden Sie uns diesen bestenfalls direkt über die Upload- Funktion in Ihrem Raisin-Onlinebanking hoch.
So gelangen Sie zu der Funktion:
- Melden Sie sich in Ihrem Raisin-Onlinebanking an.
- Dort sehen Sie eine Meldung, die Sie zur Einreichung eines Adressnachweises auffordert.
- Wenn Sie dieser Meldung folgen, gelangen Sie automatisch zur Upload-Funktion und können Ihr Dokument sicher hochladen.