Sie können bis zu 6.840 € pro Jahr in ein Altersvorsorgedepot einzahlen. Staatlich gefördert werden davon Einzahlungen bis zu 1.800 € pro Jahr. Voraussetzung ist ein Mindesteigenbeitrag von 120 € pro Jahr. Familien erhalten zusätzlich 300 € Kinderzulage pro Kind, für das ein Kindergeldanspruch besteht. Kinderzulagen können nur einmalig, also von einem Elternteil, genutzt werden.
Einzahlungen über 1.800,01 € bis zu maximal 6.840 € pro Jahr werden steuerlich in der Auszahlungsphase begünstigt (Details erfahren Sie hier: “Wie wird das Altersvorsorgedepot besteuert?”). In der Einzahlungsphase fallen keine Abgeltungssteuern an, in der Auszahlungsphase gilt für diesen ungeförderten Teil das Halbeinkünfteverfahren oder die Ertragsanteilsbesteuerung.
Für detaillierte Informationen zur Besteuerung in Ihrem konkreten Einzelfall wenden Sie sich bitte an Ihren Steuerberater. Wir bitten um Verständnis dafür, dass Ihnen unser Kundenservice keine steuerliche Beratung anbieten kann.