Die gesetzliche Einlagensicherung in Deutschland basiert auf dem Einlagensicherungsgesetz (EinSiG), welches die EU-Richtlinie 2014/49/EU in nationales Recht umsetzt.
Was ist durch die gesetzliche Einlagensicherung geschützt?
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Festgeld- und Tagesgeldanlagen sind im Rahmen der gesetzlichen Einlagensicherung bis zu 100.000 € je Anleger und Bank abgesichert
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Bei Anlagen in Fremdwährung gilt der entsprechende Gegenwert in Landeswährung
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Ausnahmen gelten ggf. für geschäftliche Einlagen – diese sind auf der Website des jeweiligen Einlagensicherungssystems einsehbar
Zusätzlicher Schutz durch den Bundesverband deutscher Banken e.V. (BdB)
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Einige deutsche Banken bieten über die gesetzliche Sicherung hinaus eine zusätzliche Absicherung über den Einlagensicherungsfonds des BdB
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Die Höhe der zusätzlichen Absicherung ist bankenindividuell und kann direkt beim Fonds abgefragt werden: Sicherungsgrenze abfragen
Zweistufige Einlagensicherung auf einen Blick
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Gesetzliche Einlagensicherung
• bis 100.000 € pro Anleger und Bank
• gesetzlich vorgeschrieben über die Entschädigungseinrichtung deutscher Banken (EdB) -
Freiwillige Einlagensicherung
• zusätzlicher Schutz über den Bundesverband deutscher Banken e.V. (BdB)
• gilt nur bei teilnehmenden Banken