Die gesetzliche Einlagensicherung schützt Ihr Fest- oder Tagesgeld inklusive aufgelaufener Zinsen bei jeder unserer europäischen Partnerbanken bis zu 100.000 € je Anleger und Bank – bzw. den festgelegten Betrag in Fremdwährung, falls Ihre Anlage in einer anderen Währung erfolgt.
Harmonisierung in Europa
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Die Einlagensicherung ist in allen EU-Mitgliedstaaten durch folgende Richtlinien geregelt:
• 1994/19/EG,
• 2009/14/EG
• 2014/49/EU (neueste Umsetzung seit Juli 2015) -
Ziel ist ein einheitlich hoher Anlegerschutz in der gesamten EU
Weitere Vorgaben:
- Auszahlungsfrist:
In Deutschland gilt gemäß § 15 EinSiG (Einlagensicherungsgesetz), dass die Entschädigung innerhalb von 7 Arbeitstagen zu erfolgen hat. -
Anforderungen an Fondsgröße:
Gemäß § 10 EinSiG wurde die gesetzlich vorgeschriebene Zielausstattung von 0,8 % bis 2024 angestrebt, mit regelmäßiger Evaluierung durch die BaFin. -
Prüfprozesse bei Insolvenzfällen:
Die Auszahlung kann sich verlängern, wenn zunächst geprüft werden muss, ob tatsächlich ein Entschädigungsfall vorliegt -
Transparenz für Anleger:
Jeder Anleger erhält über Raisin bei Kontoeröffnung einen Informationsbogen zur Einlagensicherung der jeweiligen Bank
Erweiterte Sicherung bei einigen Partnerbanken
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Einige Banken verfügen zusätzlich zur gesetzlichen Absicherung über freiwillige Sicherungssysteme
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Beispiel: Grenke Bank
• Mitglied im Bundesverband deutscher Banken e. V. (BdB)
• Zusätzlich Mitglied im Prüfungsverband deutscher Banken e. V.
• Beteiligung am freiwilligen Einlagensicherungsfonds
Gut zu wissen
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Alle Partnerbanken innerhalb der EU bieten mindestens die gesetzlich vorgeschriebene Einlagensicherung in Höhe von 100.000 € je Anleger und Bank
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Bei Fremdwährung gilt der Gegenwert in der jeweiligen Währung
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Details zur Einlagensicherung finden Sie in:
• den Angebotsdetails Ihrer Anlage
• dem Produktinformationsblatt