Die freiwillige Einlagensicherung über den Bundesverband deutscher Banken e. V. (BdB) bietet – zusätzlich zur gesetzlichen Einlagensicherung – eine erweiterte Absicherung von Einlagen bei teilnehmenden deutschen Banken.
So fragen Sie Ihre persönliche Sicherungsgrenze ab:
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Besuchen Sie folgenden Link:
https://einlagensicherungsfonds.de/abfrage-der-sicherungsgrenze/ -
Wählen Sie die gewünschte Bank aus
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Geben Sie Ihre Kontaktdaten an
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Sie erhalten die individuelle Sicherungsgrenze per E-Mail zugesandt
Zweistufige Einlagensicherung für teilnehmende deutsche Banken
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Gesetzliche Einlagensicherung:
• bis zu 100.000 € pro Anleger und Bank über die Entschädigungseinrichtung deutscher Banken (EdB) -
Freiwillige Einlagensicherung:
• individuell erweiterter Schutz durch den Einlagensicherungsfonds des BdB
• gilt zusätzlich zur gesetzlichen Absicherung