Ja, Kursgewinne unterliegen – genauso wie Zinserträge – der Steuerpflicht und müssen in Ihrer persönlichen Steuererklärung angegeben werden.
Welche Unterlagen erhalte ich dafür?
Alle erforderlichen Nachweise und Unterlagen werden Ihnen zeitnah nach Fälligkeit Ihrer Festgeldanlage bzw. nach Zinszahlung zur Verfügung gestellt
Bei Tagesgeldanlagen erhalten Sie diese mindestens einmal pro Kalenderjahr
Sie finden die Unterlagen in Ihrem Raisin-Onlinebanking oben rechts über den Pfeil direkt neben Ihren Initialen unter:
• „Dokumente“
• „Nachrichten“
Wichtiger Hinweis
Bitte beachten Sie:
Wir dürfen keine Steuerberatung leisten und übernehmen keine Haftung für steuerliche Angaben
Es kann nicht ausgeschlossen werden, dass Rückfragen durch Ihr Finanzamt erfolgen
Gemäß § 3–4 des Steuerberatungsgesetzes (StBerG) darf Raisin keine Steuerberatung oder beschränkte Hilfe in Steuersachen leisten, da dies nur den entsprechend ausgebildeten und zugelassenen Unternehmen und Vereinigungen erlaubt ist.
Raisin unterliegt dem in § 5 StBerG ausgesprochenen Verbot der unbefugten Hilfeleistung in Steuersachen.
Wir empfehlen Ihnen, sich bei steuerlichen Fragen an Ihre Steuerberaterin, Ihren Steuerberater oder das zuständige Finanzamt zu wenden.