Ja, Kursgewinne unterliegen – genauso wie Zinserträge – der Steuerpflicht und müssen in Ihrer persönlichen Steuererklärung angegeben werden.
Welche Unterlagen erhalte ich dafür?
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Alle erforderlichen Nachweise und Unterlagen werden Ihnen zeitnah nach Fälligkeit Ihrer Festgeldanlage bzw. nach Zinszahlung zur Verfügung gestellt
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Bei Tagesgeldanlagen erhalten Sie diese mindestens einmal pro Kalenderjahr
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Sie finden die Unterlagen in Ihrem Raisin-Onlinebanking oben rechts über Ihre Initialen unter:
• „Dokumente“
• „Nachrichten“
Wichtiger Hinweis
Bitte beachten Sie:
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Wir dürfen keine Steuerberatung leisten und übernehmen keine Haftung für steuerliche Angaben
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Es kann nicht ausgeschlossen werden, dass Rückfragen durch Ihr Finanzamt erfolgen
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Gemäß § 3–4 des Steuerberatungsgesetzes (StBerG) darf Raisin keine Steuerberatung oder beschränkte Hilfe in Steuersachen leisten, da dies nur den entsprechend ausgebildeten und zugelassenen Unternehmen und Vereinigungen erlaubt ist.
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Raisin unterliegt dem in § 5 StBerG ausgesprochenen Verbot der unbefugten Hilfeleistung in Steuersachen.
Wir empfehlen Ihnen, sich bei steuerlichen Fragen an Ihre Steuerberaterin, Ihren Steuerberater oder das zuständige Finanzamt zu wenden.