Die Besteuerung Ihrer Anlageprodukte richtet sich nach:
-
Den nationalen Vorgaben der jeweiligen Partnerbank
-
Ihren persönlichen steuerlichen Verhältnissen
-
Sowie dem Land Ihrer Steueransässigkeit
Quellensteuer im Ausland
-
In einigen Anlageländern kann eine zusätzliche Quellensteuer erhoben werden
-
Diese kann ggf. in Deutschland angerechnet und im Rahmen Ihrer Einkommensteuererklärung geltend gemacht werden
-
In Einzelfällen ist dafür ein kostenloser Nachweis Ihrer steuerlichen Ansässigkeit in Deutschland erforderlich
Alle Details zur Besteuerung Ihrer Anlage sowie Informationen zu ggf. einzureichenden Unterlagen finden Sie im Produktinformationsblatt der jeweiligen Anlage
Steuerunterlagen im Raisin-Onlinebanking
Nach Fälligkeit bzw. zum Zinszahlungstermin – mindestens jedoch einmal jährlich – erhalten Sie alle erforderlichen Unterlagen und Nachweise für Ihre Steuererklärung in Ihrem Raisin-Onlinebanking.
So finden Sie Ihre Steuerunterlagen:
-
Loggen Sie sich in Ihr Raisin-Onlinebanking ein
-
Gehen Sie oben rechts auf Ihre Initialen
-
Gehen Sie zu den Bereichen „Dokumente“ und „Nachrichten“
Einen generellen Überblick über die steuerlichen Besonderheiten der verschiedenen europäischen Länder erhalten Sie hier: https://www.raisin.com/de-de/steuern/
Wichtiger Hinweis
Bitte beachten Sie:
-
Wir dürfen keine Steuerberatung leisten und übernehmen keine Haftung für steuerliche Angaben
-
Es kann nicht ausgeschlossen werden, dass Rückfragen durch Ihr Finanzamt erfolgen
-
Gemäß § 3–4 des Steuerberatungsgesetzes (StBerG) darf Raisin keine Steuerberatung oder beschränkte Hilfe in Steuersachen leisten, da dies nur den entsprechend ausgebildeten und zugelassenen Unternehmen und Vereinigungen erlaubt ist.
-
Raisin unterliegt dem in § 5 StBerG ausgesprochenen Verbot der unbefugten Hilfeleistung in Steuersachen.
Wir empfehlen Ihnen, sich bei steuerlichen Fragen an Ihre Steuerberaterin, Ihren Steuerberater oder das zuständige Finanzamt zu wenden.