Die Besteuerung Ihrer Zinserträge hängt davon ab, bei welcher Partnerbank Sie Ihr Anlageprodukt abgeschlossen haben und ob es sich um eine Treuhandanlage handelt. Nachfolgend finden Sie eine Übersicht:
Anlagen bei ausländischen Partnerbanken (keine Treuhandanlagen)
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Die Zinserträge fallen bei der jeweiligen ausländischen Partnerbank an
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Die Besteuerung richtet sich nach dem Steuerrecht des Anlagelandes
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Am Ende der Laufzeit stellt Ihnen die Partnerbank entsprechende Unterlagen zur Verfügung, die alle notwendigen Angaben enthalten
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Zusätzlich erhalten Sie eine Jahresübersicht im ersten Quartal des Folgejahres
Anlagen bei deutschen Partnerbanken (keine Treuhandanlagen)
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Die Partnerbank ist verpflichtet, deutsche Kapitalertragsteuer, Solidaritätszuschlag und ggf. Kirchensteuer abzuführen
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Dies gilt sofern kein Freistellungsauftrag oder keine Nichtveranlagungsbescheinigung vorliegt. Hier finden Sie einen hilfreichen Artikel zur Einreichung
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Am Ende der Laufzeit erhalten Sie die relevanten Steuerunterlagen direkt von der Partnerbank
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Eine Jahresübersicht wird Ihnen in der Regel in der ersten Jahreshälfte des Folgejahres zur Verfügung gestellt
Treuhandanlagen bei ausländischen Partnerbanken
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Die Raisin Bank agiert als Treuhänderin
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Sie ist gesetzlich verpflichtet, deutsche Kapitalertragsteuer, Solidaritätszuschlag und ggf. Kirchensteuer abzuführen
- Dieses gilt, sofern kein Freistellungsauftrag oder keine Nichtveranlagungsbescheinigung vorliegt. Hier finden Sie einen hilfreichen Artikel zur Einreichung
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Zusätzlich können je nach Anlageland weitere nationale Quellensteuern anfallen, die von der Partnerbank abgeführt werden
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Sie erhalten am Ende der Laufzeit die entsprechenden Steuerunterlagen
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Eine Jahresübersicht folgt am Ende des ersten Quartals des Folgejahres
Treuhandanlagen bei deutschen Partnerbanken
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Auch hier ist die Raisin Bank Treuhänderin und führt die deutsche Besteuerung durch
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Dieses gilt, sofern kein Freistellungsauftrag oder keine Nichtveranlagungsbescheinigung vorliegt. Hier finden Sie einen hilfreichen Artikel zur Einreichung
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Steuerdokumente und eine Jahresübersicht erhalten Sie wie oben beschrieben
Allgemeine Hinweise zu Steuerinformationen
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In Ihrem Raisin-Onlinebanking unter „Meine Anlagen“ → „Tagesgeld“ / „Festgeld“ → „Details“ finden Sie jederzeit das Produktinformationsblatt sowie Angaben zur jeweiligen Besteuerung
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Weitere Informationen finden Sie im Steuerbereich unserer Website: https://www.raisin.com/de-de/steuern/
Wichtiger Hinweis
Bitte beachten Sie:
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Wir dürfen keine Steuerberatung leisten und übernehmen keine Haftung für steuerliche Angaben
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Es kann nicht ausgeschlossen werden, dass Rückfragen durch Ihr Finanzamt erfolgen
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Gemäß § 3–4 des Steuerberatungsgesetzes (StBerG) darf Raisin keine Steuerberatung oder beschränkte Hilfe in Steuersachen leisten, da dies nur den entsprechend ausgebildeten und zugelassenen Unternehmen und Vereinigungen erlaubt ist.
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Raisin unterliegt dem in § 5 StBerG ausgesprochenen Verbot der unbefugten Hilfeleistung in Steuersachen.
Wir empfehlen Ihnen, sich bei steuerlichen Fragen an Ihre Steuerberaterin, Ihren Steuerberater oder das zuständige Finanzamt zu wenden.