Die Möglichkeit, einen Freistellungsauftrag oder eine Nichtveranlagungsbescheinigung (NV-Bescheinigung) einzureichen, hängt davon ab, bei welcher Partnerbank und in welchem Modell Ihre Geldanlage geführt wird:
- Ausländische Partnerbanken (keine Treuhandanlage)
- Deutsche Partnerbanken (keine Treuhandanlage)
- Inländische und ausländische Partnerbanken mit Treuhandanlage
| Freistellungsauftrag einreichen | |
| Ausländische Partnerbanken (keine Treuhandanlage) | ❌ |
| Deutsche Partnerbanken (keine Treuhandanlage) | ✅ Pro Partnerbank |
| Inländische und ausländische Partnerbanken mit Treuhandanlage | ✅ Raisin Bank als Treuhänderin |
Wo finde ich Informationen zur Besteuerung?
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Im Produktinformationsblatt jeder Anlage unter dem Punkt „Besteuerung“
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Für Investment-Produkte in der entsprechenden Kategorie unseres Hilfebereichs
Anlagen bei ausländischen Partnerbanken (ohne Treuhandmodell)
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Einreichen eines Freistellungsauftrags ist nicht möglich
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Die Partnerbank führt weder Kapitalertragsteuer noch Solidaritätszuschlag ab
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Sie sind verpflichtet, ausländische Zinserträge in Ihrer Steuererklärung anzugeben
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Alle notwendigen Unterlagen werden Ihnen rechtzeitig zur Verfügung gestellt
Anlagen bei deutschen Partnerbanken (ohne Treuhandmodell)
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Sie können einen Freistellungsauftrag oder eine NV-Bescheinigung einreichen
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Ein einzelner digitaler Freistellungsauftrag pro Partnerbank ist erforderlich (keine zentrale Erfassung möglich)
- Loggen Sie sich ein, gehen Sie auf Ihre Initialen (oben rechts) -> Freistellungsauftrag und hinterlegen Sie den Auftrag online
Nichtveranlagungsbescheinigung:
- Eine eingereichte NV-Bescheinigung gilt zentral für alle bei Raisin getätigten Anlagen
Anlagen im Treuhandmodell (deutsche und ausländische Partnerbanken)
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Die Raisin Bank agiert als Treuhänderin und übernimmt die steuerliche Abwicklung nach deutschem Steuerrecht
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Ein eingereichter Freistellungsauftrag oder eine NV-Bescheinigung gilt zentral für alle Anlagen
- Eine Übersicht der Anlagebanken, die derzeit Anlagen im Treuhandmodell anbieten, finden Sie hier.
So reichen Sie Ihre Unterlagen ein:
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Loggen Sie sich ein
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Gehen Sie oben rechts auf Ihre Initialen
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Wählen Sie den Menüpunkt „Freistellungsauftrag“
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Hinterlegen Sie den den Auftrag bzw. die Bescheinigung online
Fristen und technische Hinweise
- Die Einreichung ist bis zum 15. Dezember des Steuerjahres möglich
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Eine rückwirkende Hinterlegung nach dem 15. Dezember ist ausgeschlossen
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Ein Wechsel von gemeinschaftlichem auf Einzel-Freistellungsauftrag im laufenden Steuerjahr ist technisch nicht möglich
Wichtiger Hinweis
Bitte beachten Sie:
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Wir dürfen keine Steuerberatung leisten und übernehmen keine Haftung für steuerliche Angaben
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Es kann nicht ausgeschlossen werden, dass Rückfragen durch Ihr Finanzamt erfolgen
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Gemäß § 3–4 des Steuerberatungsgesetzes (StBerG) darf Raisin keine Steuerberatung oder beschränkte Hilfe in Steuersachen leisten, da dies nur den entsprechend ausgebildeten und zugelassenen Unternehmen und Vereinigungen erlaubt ist.
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Raisin unterliegt dem in § 5 StBerG ausgesprochenen Verbot der unbefugten Hilfeleistung in Steuersachen.
Wir empfehlen Ihnen, sich bei steuerlichen Fragen an Ihre Steuerberaterin, Ihren Steuerberater oder das zuständige Finanzamt zu wenden.