Die Möglichkeit, einen Freistellungsauftrag oder eine Nichtveranlagungsbescheinigung (NV-Bescheinigung) einzureichen, hängt davon ab, bei welcher Partnerbank und in welchem Modell Ihre Geldanlage geführt wird:
- Ausländische Partnerbanken (keine Treuhandanlage)
- Deutsche Partnerbanken (keine Treuhandanlage)
- Inländische und ausländische Partnerbanken mit Treuhandanlage
| Freistellungsauftrag einreichen | |
| Ausländische Partnerbanken (keine Treuhandanlage) | ❌ |
| Deutsche Partnerbanken (keine Treuhandanlage) | ✅ Pro Partnerbank |
| Inländische und ausländische Partnerbanken mit Treuhandanlage | ✅ Raisin Bank als Treuhänderin |
Wo finde ich Informationen zur Besteuerung?
Im Produktinformationsblatt jeder Anlage unter dem Punkt „Besteuerung“
Für Investment-Produkte in der entsprechenden Kategorie unseres Hilfebereichs
Anlagen bei ausländischen Partnerbanken (ohne Treuhandmodell)
Einreichen eines Freistellungsauftrags ist nicht möglich
Die Partnerbank führt weder Kapitalertragsteuer noch Solidaritätszuschlag ab
Sie sind verpflichtet, ausländische Zinserträge in Ihrer Steuererklärung anzugeben
Alle notwendigen Unterlagen werden Ihnen rechtzeitig zur Verfügung gestellt
Anlagen bei deutschen Partnerbanken (ohne Treuhandmodell)
Sie können einen Freistellungsauftrag oder eine NV-Bescheinigung einreichen
Ein einzelner digitaler Freistellungsauftrag pro Partnerbank ist erforderlich (keine zentrale Erfassung möglich)
- Loggen Sie sich ein, gehen Sie auf Ihre Initialen (oben rechts) -> Freistellungsauftrag und hinterlegen Sie den Auftrag online
Nichtveranlagungsbescheinigung:
- Eine eingereichte NV-Bescheinigung gilt zentral für alle bei Raisin getätigten Anlagen
Anlagen im Treuhandmodell (deutsche und ausländische Partnerbanken)
Die Raisin Bank agiert als Treuhänderin und übernimmt die steuerliche Abwicklung nach deutschem Steuerrecht
Ein eingereichter Freistellungsauftrag oder eine NV-Bescheinigung gilt zentral für alle Anlagen
- Eine Übersicht der Anlagebanken, die derzeit Anlagen im Treuhandmodell anbieten, finden Sie hier.
So reichen Sie Ihre Unterlagen ein:
- Loggen Sie sich ein
- Gehen Sie oben rechts auf den Pfeil direkt neben Ihren Initialen
- Wählen Sie den Menüpunkt „Freistellungsauftrag“
- Hinterlegen Sie den den Auftrag bzw. die Bescheinigung online
Fristen und technische Hinweise
- Die Einreichung ist bis zum 15. Dezember des Steuerjahres möglich
Eine rückwirkende Hinterlegung nach dem 15. Dezember ist ausgeschlossen
Ein Wechsel von gemeinschaftlichem auf Einzel-Freistellungsauftrag im laufenden Steuerjahr ist technisch nicht möglich
Wichtiger Hinweis
Bitte beachten Sie:
Wir dürfen keine Steuerberatung leisten und übernehmen keine Haftung für steuerliche Angaben
Es kann nicht ausgeschlossen werden, dass Rückfragen durch Ihr Finanzamt erfolgen
Gemäß § 3–4 des Steuerberatungsgesetzes (StBerG) darf Raisin keine Steuerberatung oder beschränkte Hilfe in Steuersachen leisten, da dies nur den entsprechend ausgebildeten und zugelassenen Unternehmen und Vereinigungen erlaubt ist.
Raisin unterliegt dem in § 5 StBerG ausgesprochenen Verbot der unbefugten Hilfeleistung in Steuersachen.
Wir empfehlen Ihnen, sich bei steuerlichen Fragen an Ihre Steuerberaterin, Ihren Steuerberater oder das zuständige Finanzamt zu wenden.