Freistellungsaufträge und Nichtveranlagungsbescheinigungen können ausschließlich direkt in Ihrem Raisin-Onlinebanking eingereicht oder geändert werden:
Via Website:
Loggen Sie sich ein
Gehen Sie oben rechts auf Ihre Initialen
Wählen Sie den Menüpunkt „Freistellungsauftrag“
Via App:
Loggen Sie sich ein
Gehen sie unten rechts auf das Zahlenrad ("Verwaltung")
Wählen sie „Freistellungsauftrag“
Hinweise:
- Nichtveranlagungsbescheinigungen sind zwingend separat von beiden auf der Bescheinigung genannten Personen einzureichen, damit die Berücksichtigung in beiden Konten gewährleistet ist
- Die unterjährige Einreichung einer Nichtveranlagungsbescheinigung ist nur möglich, wenn vorab kein Freistellungsauftrag genutzt wurde
Wichtiger Hinweis:
Wir dürfen keine Steuerberatung leisten und übernehmen keine Haftung für steuerliche Angaben
Es kann nicht ausgeschlossen werden, dass Rückfragen durch Ihr Finanzamt erfolgen
Gemäß § 3–4 des Steuerberatungsgesetzes (StBerG) darf Raisin keine Steuerberatung oder beschränkte Hilfe in Steuersachen leisten, da dies nur den entsprechend ausgebildeten und zugelassenen Unternehmen und Vereinigungen erlaubt ist.
Raisin unterliegt dem in § 5 StBerG ausgesprochenen Verbot der unbefugten Hilfeleistung in Steuersachen.
Wir empfehlen Ihnen, sich bei steuerlichen Fragen an Ihre Steuerberaterin, Ihren Steuerberater oder das zuständige Finanzamt zu wenden.