Die Nichtveranlagungsbescheinigung (NV-Bescheinigung) ermöglicht es Geringverdienenden, sich über den Sparerpauschbetrag hinaus von der Abgeltungsteuer auf Kapitalerträge befreien zu lassen.
Dieses können sein:
- Rentnerinnen und Rentner
- Studierende
- oder Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer mit niedrigem Einkommen
Voraussetzung für die NV-Bescheinigung
Ihr zu versteuerndes Jahreseinkommen, inklusive Kapitalerträge, liegt unter dem gültigen Grundfreibetrag
In diesem Fall fällt keine Einkommensteuer an – daher können auch Kapitalerträge steuerfrei bleiben
Hinweis zum Grundfreibetrag
Der Grundfreibetrag wird jährlich vom Bundesfinanzministerium angepasst
Die Anpassung erfolgt in Abhängigkeit von der Entwicklung der Lebenshaltungskosten
- Im Jahr 2026 beträgt dieser 12.348 Euro für Ledige und 24.696 Euro für Verheiratete.
Ob Sie unter dem Grundfreibetrag liegen, können Sie z. B. durch einen Steuerrechner oder über Ihr Finanzamt ermitteln.
Wichtiger Hinweis
Bitte beachten Sie:
Wir dürfen keine Steuerberatung leisten und übernehmen keine Haftung für steuerliche Angaben
Es kann nicht ausgeschlossen werden, dass Rückfragen durch Ihr Finanzamt erfolgen
Gemäß § 3–4 des Steuerberatungsgesetzes (StBerG) darf Raisin keine Steuerberatung oder beschränkte Hilfe in Steuersachen leisten, da dies nur den entsprechend ausgebildeten und zugelassenen Unternehmen und Vereinigungen erlaubt ist.
Raisin unterliegt dem in § 5 StBerG ausgesprochenen Verbot der unbefugten Hilfeleistung in Steuersachen.
Wir empfehlen Ihnen, sich bei steuerlichen Fragen an Ihre Steuerberaterin, Ihren Steuerberater oder das zuständige Finanzamt zu wenden.