Damit Ihr Freistellungsauftrag oder Ihre Nichtveranlagungsbescheinigung (NV-Bescheinigung) korrekt berücksichtigt werden kann, gelten folgende Fristen und Vorgaben:
Einreichungsfristen
Die Einreichung muss spätestens 28 Tage vor dem Zinszahlungstermin bzw. Zinszufluss erfolgen
Die letzte Möglichkeit zur Einreichung ist der 15. Dezember des jeweiligen Steuerjahres
Aufträge für das Jahr 2026 können ab dem 01.01.2026 eingereicht werden
Weitere Informationen
Eine rückwirkende Berücksichtigung nach dem 15. Dezember ist ausgeschlossen
Ein Wechsel von einem gemeinschaftlichen Freistellungsauftrag auf einen Einzelauftrag ist im laufenden Steuerjahr technisch nicht möglich
Bitte stellen Sie sicher, dass Ihre Unterlagen rechtzeitig und vollständig eingereicht werden. Weitere Informationen zu Freistellungsaufträgen und Nichtveranlagungsbescheinigungen finden Sie in diesem Artikel.
Wichtiger Hinweis
Bitte beachten Sie:
Wir dürfen keine Steuerberatung leisten und übernehmen keine Haftung für steuerliche Angaben
Es kann nicht ausgeschlossen werden, dass Rückfragen durch Ihr Finanzamt erfolgen
Gemäß § 3–4 des Steuerberatungsgesetzes (StBerG) darf Raisin keine Steuerberatung oder beschränkte Hilfe in Steuersachen leisten, da dies nur den entsprechend ausgebildeten und zugelassenen Unternehmen und Vereinigungen erlaubt ist.
Raisin unterliegt dem in § 5 StBerG ausgesprochenen Verbot der unbefugten Hilfeleistung in Steuersachen.
Wir empfehlen Ihnen, sich bei steuerlichen Fragen an Ihre Steuerberaterin, Ihren Steuerberater oder das zuständige Finanzamt zu wenden.