Ihre Freistellungsaufträge können Sie direkt in Ihrem Raisin-Onlinebanking einsehen und bis zum 15. Dezember des laufenden Steuerjahres einrichten, anpassen oder löschen
Gehen Sie dafür nach dem Login auf Ihre Initialen (oben rechts) → „Freistellungsauftrag“ und nehmen Sie die gewünschte Anpassung selbstständig vor
Freistellungsaufträge, die sich in der Prüfung durch die Partnerbank befinden, können erst angepasst oder gelöscht werden, sobald diese Prüfung abgeschlossen ist
Hinweise:
Bereits abgeführte Steuern werden nach der Anpassung automatisch erstattet
Eine Anpassung von gemeinschaftlichen Freistellungsaufträgen kann ausschließlich von der Person erfolgen, die den Auftrag in Ihrem Onlinebanking hinterlegt hat
Ein Wechsel von einem gemeinsamen Freistellungsauftrag zu einem Einzelauftrag ist im laufenden Steuerjahr technisch ausgeschlossen
Eine Reduzierung des Freibetrags kann maximal auf den ggf. bereits verbrauchten Betrag erfolgen
Wichtiger Hinweis
Bitte beachten Sie:
Wir dürfen keine Steuerberatung leisten und übernehmen keine Haftung für steuerliche Angaben
Es kann nicht ausgeschlossen werden, dass Rückfragen durch Ihr Finanzamt erfolgen
Gemäß § 3–4 des Steuerberatungsgesetzes (StBerG) darf Raisin keine Steuerberatung oder beschränkte Hilfe in Steuersachen leisten, da dies nur den entsprechend ausgebildeten und zugelassenen Unternehmen und Vereinigungen erlaubt ist.
Raisin unterliegt dem in § 5 StBerG ausgesprochenen Verbot der unbefugten Hilfeleistung in Steuersachen.
Wir empfehlen Ihnen, sich bei steuerlichen Fragen an Ihre Steuerberaterin, Ihren Steuerberater oder das zuständige Finanzamt zu wenden.