Den „Antrag auf Ausstellung einer Nichtveranlagungsbescheinigung für natürliche Personen“ erhalten Sie direkt bei Ihrem zuständigen Finanzamt – entweder
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vor Ort in der Dienststelle
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oder auf der Internetseite Ihres Finanzamts
So funktioniert die Beantragung:
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Füllen Sie das Formular vollständig aus
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Reichen Sie es beim Finanzamt ein
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Das Finanzamt prüft Ihre Angaben und entscheidet über die Ausstellung der Bescheinigung
Gültigkeit der NV-Bescheinigung:
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Die Bescheinigung wird maximal für drei Jahre ausgestellt
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Sie erfolgt unter dem Vorbehalt des Widerrufs
Wichtiger Hinweis
Bitte beachten Sie:
- Wir dürfen keine Steuerberatung leisten und übernehmen keine Haftung für steuerliche Angaben
- Es kann nicht ausgeschlossen werden, dass Rückfragen durch Ihr Finanzamt erfolgen
- Gemäß § 3–4 des Steuerberatungsgesetzes (StBerG) darf Raisin keine Steuerberatung oder beschränkte Hilfe in Steuersachen leisten, da dies nur den entsprechend ausgebildeten und zugelassenen Unternehmen und Vereinigungen erlaubt ist.
- Raisin unterliegt dem in § 5 StBerG ausgesprochenen Verbot der unbefugten Hilfeleistung in Steuersachen.
Wir empfehlen Ihnen, sich bei steuerlichen Fragen an Ihre Steuerberaterin, Ihren Steuerberater oder das zuständige Finanzamt zu wenden.