Nach der Zinszahlung stellt Ihnen die jeweilige Partnerbank automatisch einen Nachweis zur Verfügung.
So greifen Sie auf die Unterlagen zu:
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Loggen Sie sich in Ihr Raisin-Onlinebanking ein
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Gehen Sie oben rechts auf Ihre Initialen
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Wählen Sie den Bereich „Dokumente“
Dort können Sie den Nachweis einsehen, herunterladen und ausdrucken
Zusätzlich erhalten Sie eine Jahresübersicht in der ersten Jahreshälfte des Folgejahres.
Wichtiger Hinweis
Bitte beachten Sie:
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Wir dürfen keine Steuerberatung leisten und übernehmen keine Haftung für steuerliche Angaben
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Es kann nicht ausgeschlossen werden, dass Rückfragen durch Ihr Finanzamt erfolgen
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Gemäß § 3–4 des Steuerberatungsgesetzes (StBerG) darf Raisin keine Steuerberatung oder beschränkte Hilfe in Steuersachen leisten, da dies nur den entsprechend ausgebildeten und zugelassenen Unternehmen und Vereinigungen erlaubt ist.
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Raisin unterliegt dem in § 5 StBerG ausgesprochenen Verbot der unbefugten Hilfeleistung in Steuersachen.
Wir empfehlen Ihnen, sich bei steuerlichen Fragen an Ihre Steuerberaterin, Ihren Steuerberater oder das zuständige Finanzamt zu wenden.
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