Nach der Zinszahlung stellt Ihnen die jeweilige Partnerbank automatisch einen Nachweis zur Verfügung.
So greifen Sie auf die Unterlagen zu:
Loggen Sie sich in Ihr Raisin-Onlinebanking ein
Gehen Sie oben rechts auf den Pfeil direkt neben Ihren Initialen
Wählen Sie den Bereich „Dokumente“
Dort können Sie den Nachweis einsehen, herunterladen und ausdrucken
Zusätzlich erhalten Sie eine Jahresübersicht in der ersten Jahreshälfte des Folgejahres.
Wichtiger Hinweis
Bitte beachten Sie:
Wir dürfen keine Steuerberatung leisten und übernehmen keine Haftung für steuerliche Angaben
Es kann nicht ausgeschlossen werden, dass Rückfragen durch Ihr Finanzamt erfolgen
Gemäß § 3–4 des Steuerberatungsgesetzes (StBerG) darf Raisin keine Steuerberatung oder beschränkte Hilfe in Steuersachen leisten, da dies nur den entsprechend ausgebildeten und zugelassenen Unternehmen und Vereinigungen erlaubt ist.
Raisin unterliegt dem in § 5 StBerG ausgesprochenen Verbot der unbefugten Hilfeleistung in Steuersachen.
Wir empfehlen Ihnen, sich bei steuerlichen Fragen an Ihre Steuerberaterin, Ihren Steuerberater oder das zuständige Finanzamt zu wenden.
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